Unsere Leistungen
Rechtsgebiete
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir vorwiegend in diesen Rechtsgebieten für Sie tätig:
Gütestelle
Seit dem 31.07.2000 / 24.08.2000 sind wir als anerkannte Gütestelle gem. Art. 5 Abs. 3 des Bayerischen Schlichtungsgesetzes zugelassen.