Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir vorwiegend in diesen Rechtsgebieten für Sie tätig:

Wählen Sie hier das Rechtsgebiet aus.

Wir sind bereits seit einigen Jahren auf dem Gebiet des Familienrechtes tätig. Frau Rechtsanwältin Liebig-Mara hat bereits den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht erfolgreich abgeschlossen. Bei allen Problemstellungen des Familienrechts können wir Sie unterstützen. Die Beratung erstreckt sich aber nicht nur auf rein rechtliche Fragen, wir werden Sie auch umfassend bei Problemen in der Familie begleiten. Bei Fragen zu folgenden Themen sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen:
  • Unterhalt
  • Trennung
  • Scheidung
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Minderjährige Kinder: Umgang/ Unterhalt / Sorge
  • Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei Streitigkeiten rund um die Familie. familienrecht@kanzlei-liebig.de

Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Damit wir Ihnen auch in diesem Rechtsgebiet eine fundierte Beratung anbieten können, hat Frau Rechtsanwältin Liebig-Mara den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängenden Problemen.

Bei Fragen hierzu ...
      • Kündigungen
      • Abfindungen
      • Abmahnungen
      • Problemen mit dem Arbeitszeugnis
      • Fragen zu Lohn
      • Gehalt
      • Urlaub

... können wir Ihnen helfen! Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da Fristen bestehen, die nicht versäumt werden dürfen.

arbeitsrecht@kanzlei-liebig.de

 

Auch bei erbrechtlichen Problemen werden wir Sie unterstützen. So geben wir Ihnen bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen etc. Hilfestellung.

Hier berücksichtigen wir Ihre ganz persönliche Lebenssituation und besprechen mit Ihnen welche Regelungen sinnvoll und erforderlich sind.

erbrecht@kanzlei-liebig.de

 

Sie haben einen Verkehrsunfall?

Wir machen für Sie Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherer geltend. Unsere Kosten werden hierbei bei alleinigem Verschulden des Unfallverursachers durch dessen Haftpflichtversicherer übernommen.

Da eine Vielzahl von Schadenspositionen in Betracht kommt, erarbeiten wir mit Ihnen Ihren persönlichen Anspruch und setzen ihn für Sie durch.

Wichtig ist, dass Sie sich sofort nach dem Unfall mit uns in Verbindung setzen, damit wir zeitnah die richtigen Schritte für Sie einleiten können.

verkehrsrecht@kanzlei-liebig.de

 

Verträge schließen wir heute fast schon täglich. Oft geschieht das völlig problemlos. Umso mehr überrascht es einen, wenn es dann Ärger gibt.

Hier können wir Sie unterstützen. Bei Fragen wie Verzug, Gewährleistung, Schadensersatz, Kündigung, Rücktritt oder auch ausstehender Zahlung stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite.

Und wenn Sie einmal einen größeren Vertrag abschließen wollen, unterstützen wir Sie, um Ihre Interessen einzubringen, aber auch gesetzliche Vorgaben und Verbote (wie Exportvorschriften, Gewerberecht, .....) zu berücksichtigen.

Auch gilt es, je früher Sie sich an uns wenden, um so eher können wir gemeinsam Schaden von Ihnen wenden.